Das Kindergarten-Gebühren-Profil von
Rostock
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Das Kindergarten-Gebühren-Profil der Stadt Rostock als PDF
Erneut ist im Auftrag der Zeitschrift ELTERN und der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) ein bundesweiter Vergleich der Kindergartengebühren erstellt worden. Wissenschaftler der IW Consult GmbH haben dazu Daten aus den 100 größten Städten zusammengetragen und ausgewertet. Sie spiegeln den Stand des Kindergartenjahres 2009/2010 wider. Im Jahr 2008 wurde der erste INSM-ELTERN-Kindergartenmonitor veröffentlicht. Seitdem erfolgte Beitragssenkungen erscheinen als grün gefärbte Euro-Beträge. Erhöhungen sind rot markiert.
Die Stadt Rostock liegt im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern und hat 201 096 Einwohner.
Bruttojahreseinkommen € 45.000
| Einzelkind | Elternbeitrag / Jahr (Änderung zu 2008) | |
| 628 € (+23 €) | |
| niedrigster Wert: 0 € | höchster Wert: 1752 € | |
| Rostock belegt damit Rang 20 von 100 untersuchten Städten |
| zwei Kinder | Elternbeitrag / Jahr | |
| 840 € (-339 €) | |
| niedrigster Wert: 0 € | höchster Wert: 2672 € | |
| Rostock belegt damit Rang 52 von 100 untersuchten Städten |
Bruttojahreseinkommen € 80.000
| Einzelkind | Elternbeitrag / Jahr | |
| 628 € (+23 €) | |
| niedrigster Wert: 0 € | höchster Wert: 2520 € | |
| Rostock belegt damit Rang 16 von 100 untersuchten Städten |
| zwei Kinder | Elternbeitrag / Jahr | |
| 840 € (-339 €) | |
| niedrigster Wert: 0 € | höchster Wert: 3696 € | |
| Rostock belegt damit Rang 27 von 100 untersuchten Städten |
Erläuterungen zum Kindergarten-Gebühren-Profil von Rostock
Der grau gefärbte Balken zeigt den bundesweit höchsten Wert. Der rote Balken zeigt das Abschneiden von Rostock. In Städten, wo komplette Beitragsfreiheit herrscht, ist nur der graue Balken zu sehen. Die Breite der Grafik entspricht 3696 € (2 Kinder bei einem Einkommen von 80.000 €).
Zusätzliche Informationen
- Das aus pädagogischen Gründen besonders wichtige letzte Kindergartenjahr wird durch das Land subventioniert (Der Beitrag ist nicht kostenlos).
- Das zweite Kindergartenjahr ist nicht beitragsfrei
- Das erste Kindergartenjahr ist nicht beitragsfrei
- Eine Geschwisterkinderermäßigung wird angeboten. (Für Kinder, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einer Bedarfsgemeinschaft der Hansestadt Rostock und das 15. Lebensjahr nicht überschritten haben, erfolgt eine Staffelung des Elternbeitrages bei Förderung eines oder mehrerer Kinder in einer Rostocker Kindertagesstätte oder in Tagespflege und zwar: Für das 1. Kind sind 100 Prozent des Elternbeitrages zu zahlen, für das 2. Kind sind 95 Prozent des Elternbeitrages zu zahlen, für das 3. Kind sind 90 Prozent des Elternbeitrages zu zahlen, für das 4. und jedes weitere Kind sind 80 Prozent des Elternbeitrages zu zahlen. Das älteste Kind der Familie unter 15 Jahren zählt als erstes Kind.)