Das Kindergarten-Gebühren-Profil von
Regensburg
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Das Kindergarten-Gebühren-Profil der Stadt Regensburg als PDF
Erneut ist im Auftrag der Zeitschrift ELTERN und der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) ein bundesweiter Vergleich der Kindergartengebühren erstellt worden. Wissenschaftler der IW Consult GmbH haben dazu Daten aus den 100 größten Städten zusammengetragen und ausgewertet. Sie spiegeln den Stand des Kindergartenjahres 2009/2010 wider. Im Jahr 2008 wurde der erste INSM-ELTERN-Kindergartenmonitor veröffentlicht. Seitdem erfolgte Beitragssenkungen erscheinen als grün gefärbte Euro-Beträge. Erhöhungen sind rot markiert.
Die Stadt Regensburg liegt im Bundesland Bayern und hat 133 525 Einwohner.
Bruttojahreseinkommen € 45.000
| Einzelkind | Elternbeitrag / Jahr (Änderung zu 2008) | |
| 715 € (±0 €) | |
| niedrigster Wert: 0 € | höchster Wert: 1752 € | |
| Regensburg belegt damit Rang 27 von 100 untersuchten Städten |
| zwei Kinder | Elternbeitrag / Jahr | |
| 1430 € (±0 €) | |
| niedrigster Wert: 0 € | höchster Wert: 2672 € | |
| Regensburg belegt damit Rang 82 von 100 untersuchten Städten |
Bruttojahreseinkommen € 80.000
| Einzelkind | Elternbeitrag / Jahr | |
| 715 € (±0 €) | |
| niedrigster Wert: 0 € | höchster Wert: 2520 € | |
| Regensburg belegt damit Rang 18 von 100 untersuchten Städten |
| zwei Kinder | Elternbeitrag / Jahr | |
| 1430 € (±0 €) | |
| niedrigster Wert: 0 € | höchster Wert: 3696 € | |
| Regensburg belegt damit Rang 42 von 100 untersuchten Städten |
Erläuterungen zum Kindergarten-Gebühren-Profil von Regensburg
Der grau gefärbte Balken zeigt den bundesweit höchsten Wert. Der rote Balken zeigt das Abschneiden von Regensburg. In Städten, wo komplette Beitragsfreiheit herrscht, ist nur der graue Balken zu sehen. Die Breite der Grafik entspricht 3696 € (2 Kinder bei einem Einkommen von 80.000 €).
Zusätzliche Informationen
- Das aus pädagogischen Gründen besonders wichtige letzte Kindergartenjahr ist nicht beitragsfrei gestellt.
- Das zweite Kindergartenjahr ist nicht beitragsfrei
- Das erste Kindergartenjahr ist nicht beitragsfrei
- Eine Geschwisterkinderermäßigung wird nicht angeboten (In der Satzung über die Erhebung von Gebühren in städtischen Kindertageseinrichtungen ist keine Geschwisterkindermäßigung enthalten.)