Das Kindergarten-Gebühren-Profil von
München
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Das Kindergarten-Gebühren-Profil der Stadt München als PDF
Erneut ist im Auftrag der Zeitschrift ELTERN und der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) ein bundesweiter Vergleich der Kindergartengebühren erstellt worden. Wissenschaftler der IW Consult GmbH haben dazu Daten aus den 100 größten Städten zusammengetragen und ausgewertet. Sie spiegeln den Stand des Kindergartenjahres 2009/2010 wider. Im Jahr 2008 wurde der erste INSM-ELTERN-Kindergartenmonitor veröffentlicht. Seitdem erfolgte Beitragssenkungen erscheinen als grün gefärbte Euro-Beträge. Erhöhungen sind rot markiert.
Die Stadt München liegt im Bundesland Bayern und hat 1 326 807 Einwohner.
Bruttojahreseinkommen € 45.000
| Einzelkind | Elternbeitrag / Jahr (Änderung zu 2008) | |
| 660 € (±0 €) | |
| niedrigster Wert: 0 € | höchster Wert: 1752 € | |
| München belegt damit Rang 21 von 100 untersuchten Städten |
| zwei Kinder | Elternbeitrag / Jahr | |
| 1152 € (±0 €) | |
| niedrigster Wert: 0 € | höchster Wert: 2672 € | |
| München belegt damit Rang 72 von 100 untersuchten Städten |
Bruttojahreseinkommen € 80.000
| Einzelkind | Elternbeitrag / Jahr | |
| 912 € (±0 €) | |
| niedrigster Wert: 0 € | höchster Wert: 2520 € | |
| München belegt damit Rang 28 von 100 untersuchten Städten |
| zwei Kinder | Elternbeitrag / Jahr | |
| 1692 € (±0 €) | |
| niedrigster Wert: 0 € | höchster Wert: 3696 € | |
| München belegt damit Rang 53 von 100 untersuchten Städten |
Erläuterungen zum Kindergarten-Gebühren-Profil von München
Der grau gefärbte Balken zeigt den bundesweit höchsten Wert. Der rote Balken zeigt das Abschneiden von München. In Städten, wo komplette Beitragsfreiheit herrscht, ist nur der graue Balken zu sehen. Die Breite der Grafik entspricht 3696 € (2 Kinder bei einem Einkommen von 80.000 €).
Zusätzliche Informationen
- Das aus pädagogischen Gründen besonders wichtige letzte Kindergartenjahr ist nicht beitragsfrei gestellt.
- Das zweite Kindergartenjahr ist nicht beitragsfrei
- Das erste Kindergartenjahr ist nicht beitragsfrei
- Eine Geschwisterkinderermäßigung wird angeboten. (Besuchen zwei oder mehrere Kinder, die innerhalb einer Familiengemeinschaft leben, eine städtische Kindertagesstätte, Tagesheim/Kooperationseinrichtung, Kinderkrippe oder ein städtisches Kindertageszentrum, werden die Besuchsgebühren auf Antrag wie folgt festgelegt: Die Besuchsgebühr für das erste Kind wird nach den jeweiligen Einkünften gemäß den Angaben in der Elternbeitragstabelle erhoben. Die Besuchsgebühr für das zweite Kind wird um zwei Einkommensstufen niedriger angesetzt. Die Besuchsgebühr für das dritte und jedes weitere Kind beträgt null Euro.)