Das Kindergarten-Gebühren-Profil von
Ludwigsburg
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Das Kindergarten-Gebühren-Profil der Stadt Ludwigsburg als PDF
Erneut ist im Auftrag der Zeitschrift ELTERN und der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) ein bundesweiter Vergleich der Kindergartengebühren erstellt worden. Wissenschaftler der IW Consult GmbH haben dazu Daten aus den 100 größten Städten zusammengetragen und ausgewertet. Sie spiegeln den Stand des Kindergartenjahres 2009/2010 wider. Im Jahr 2008 wurde der erste INSM-ELTERN-Kindergartenmonitor veröffentlicht. Seitdem erfolgte Beitragssenkungen erscheinen als grün gefärbte Euro-Beträge. Erhöhungen sind rot markiert.
Die Stadt Ludwigsburg liegt im Bundesland Baden-Württemberg und hat 87 207 Einwohner.
Bruttojahreseinkommen € 45.000
| Einzelkind | Elternbeitrag / Jahr (Änderung zu 2008) | |
| 1012 € (+66 €) | |
| niedrigster Wert: 0 € | höchster Wert: 1752 € | |
| Ludwigsburg belegt damit Rang 78 von 100 untersuchten Städten |
| zwei Kinder | Elternbeitrag / Jahr | |
| 1584 € (+154 €) | |
| niedrigster Wert: 0 € | höchster Wert: 2672 € | |
| Ludwigsburg belegt damit Rang 88 von 100 untersuchten Städten |
Bruttojahreseinkommen € 80.000
| Einzelkind | Elternbeitrag / Jahr | |
| 1012 € (+66 €) | |
| niedrigster Wert: 0 € | höchster Wert: 2520 € | |
| Ludwigsburg belegt damit Rang 35 von 100 untersuchten Städten |
| zwei Kinder | Elternbeitrag / Jahr | |
| 1584 € (+154 €) | |
| niedrigster Wert: 0 € | höchster Wert: 3696 € | |
| Ludwigsburg belegt damit Rang 47 von 100 untersuchten Städten |
Erläuterungen zum Kindergarten-Gebühren-Profil von Ludwigsburg
Der grau gefärbte Balken zeigt den bundesweit höchsten Wert. Der rote Balken zeigt das Abschneiden von Ludwigsburg. In Städten, wo komplette Beitragsfreiheit herrscht, ist nur der graue Balken zu sehen. Die Breite der Grafik entspricht 3696 € (2 Kinder bei einem Einkommen von 80.000 €).
Zusätzliche Informationen
- Das aus pädagogischen Gründen besonders wichtige letzte Kindergartenjahr ist nicht beitragsfrei gestellt.
- Das zweite Kindergartenjahr ist nicht beitragsfrei
- Das erste Kindergartenjahr ist nicht beitragsfrei
- Eine Geschwisterkinderermäßigung wird angeboten. (Bei der Festsetzung des Elternbeitrags werden alle kindergeldberechtigten Kinder in der Familie bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres berücksichtigt. Für das zweite Kind wird ein Betrag in Höhe von ca. 76 Prozent erhoben.)