Das Kindergarten-Gebühren-Profil von
Köln
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Das Kindergarten-Gebühren-Profil der Stadt Köln als PDF
Erneut ist im Auftrag der Zeitschrift ELTERN und der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) ein bundesweiter Vergleich der Kindergartengebühren erstellt worden. Wissenschaftler der IW Consult GmbH haben dazu Daten aus den 100 größten Städten zusammengetragen und ausgewertet. Sie spiegeln den Stand des Kindergartenjahres 2009/2010 wider. Im Jahr 2008 wurde der erste INSM-ELTERN-Kindergartenmonitor veröffentlicht. Seitdem erfolgte Beitragssenkungen erscheinen als grün gefärbte Euro-Beträge. Erhöhungen sind rot markiert.
Die Stadt Köln liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen und hat 995 420 Einwohner.
Bruttojahreseinkommen € 45.000
| Einzelkind | Elternbeitrag / Jahr (Änderung zu 2008) | |
| 849 € (-94 €) | |
| niedrigster Wert: 0 € | höchster Wert: 1752 € | |
| Köln belegt damit Rang 55 von 100 untersuchten Städten |
| zwei Kinder | Elternbeitrag / Jahr | |
| 849 € (-94 €) | |
| niedrigster Wert: 0 € | höchster Wert: 2672 € | |
| Köln belegt damit Rang 54 von 100 untersuchten Städten |
Bruttojahreseinkommen € 80.000
| Einzelkind | Elternbeitrag / Jahr | |
| 1782 € (-198 €) | |
| niedrigster Wert: 0 € | höchster Wert: 2520 € | |
| Köln belegt damit Rang 74 von 100 untersuchten Städten |
| zwei Kinder | Elternbeitrag / Jahr | |
| 1782 € (-198 €) | |
| niedrigster Wert: 0 € | höchster Wert: 3696 € | |
| Köln belegt damit Rang 64 von 100 untersuchten Städten |
Erläuterungen zum Kindergarten-Gebühren-Profil von Köln
Der grau gefärbte Balken zeigt den bundesweit höchsten Wert. Der rote Balken zeigt das Abschneiden von Köln. In Städten, wo komplette Beitragsfreiheit herrscht, ist nur der graue Balken zu sehen. Die Breite der Grafik entspricht 3696 € (2 Kinder bei einem Einkommen von 80.000 €).
Zusätzliche Informationen
- Das aus pädagogischen Gründen besonders wichtige letzte Kindergartenjahr wird unter engeren Voraussetzungen durch Kommune subventioniert (Beitrag nicht null)
- Das zweite Kindergartenjahr ist nicht beitragsfrei
- Das erste Kindergartenjahr ist nicht beitragsfrei
- Eine Geschwisterkinderermäßigung wird angeboten. (Besuchen mehrere Kinder gleichzeitig eine Kindertagesstätte, wird nur für ein Kind ein Beitrag erhoben. Als Erstkind gilt das Kind, für das sich nach dem Einkommen und der Betreuungsart der höchste Beitrag ergibt.)