Das Kindergarten-Gebühren-Profil von
Kiel
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Das Kindergarten-Gebühren-Profil der Stadt Kiel als PDF
Erneut ist im Auftrag der Zeitschrift ELTERN und der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) ein bundesweiter Vergleich der Kindergartengebühren erstellt worden. Wissenschaftler der IW Consult GmbH haben dazu Daten aus den 100 größten Städten zusammengetragen und ausgewertet. Sie spiegeln den Stand des Kindergartenjahres 2009/2010 wider. Im Jahr 2008 wurde der erste INSM-ELTERN-Kindergartenmonitor veröffentlicht. Seitdem erfolgte Beitragssenkungen erscheinen als grün gefärbte Euro-Beträge. Erhöhungen sind rot markiert.
Die Stadt Kiel liegt im Bundesland Schleswig-Holstein und hat 237 579 Einwohner.
Bruttojahreseinkommen € 45.000
| Einzelkind | Elternbeitrag / Jahr (Änderung zu 2008) | |
| 1440 € (±0 €) | |
| niedrigster Wert: 0 € | höchster Wert: 1752 € | |
| Kiel belegt damit Rang 93 von 100 untersuchten Städten |
| zwei Kinder | Elternbeitrag / Jahr | |
| 720 € (-1440 €) | |
| niedrigster Wert: 0 € | höchster Wert: 2672 € | |
| Kiel belegt damit Rang 31 von 100 untersuchten Städten |
Bruttojahreseinkommen € 80.000
| Einzelkind | Elternbeitrag / Jahr | |
| 1440 € (±0 €) | |
| niedrigster Wert: 0 € | höchster Wert: 2520 € | |
| Kiel belegt damit Rang 53 von 100 untersuchten Städten |
| zwei Kinder | Elternbeitrag / Jahr | |
| 720 € (-1440 €) | |
| niedrigster Wert: 0 € | höchster Wert: 3696 € | |
| Kiel belegt damit Rang 21 von 100 untersuchten Städten |
Erläuterungen zum Kindergarten-Gebühren-Profil von Kiel
Der grau gefärbte Balken zeigt den bundesweit höchsten Wert. Der rote Balken zeigt das Abschneiden von Kiel. In Städten, wo komplette Beitragsfreiheit herrscht, ist nur der graue Balken zu sehen. Die Breite der Grafik entspricht 3696 € (2 Kinder bei einem Einkommen von 80.000 €).
Zusätzliche Informationen
- Das aus pädagogischen Gründen besonders wichtige letzte Kindergartenjahr ist beitragsfrei gestellt.
- Das zweite Kindergartenjahr ist nicht beitragsfrei
- Das erste Kindergartenjahr ist nicht beitragsfrei
- Eine Geschwisterkinderermäßigung wird angeboten. (Bei Existenz von Geschwisterkindern ist die höchste Gebühr für das erste Kind in voller Höhe zu zahlen. Für das zweite Kind sind 50 Prozent der höchsten Gebühr zu entrichten. Für das dritte Kind, das zugleich eine Kindertageseinrichtung besucht, wird kein Elternbeitrag erhoben.)