Das Kindergarten-Gebühren-Profil von
Jena
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Das Kindergarten-Gebühren-Profil der Stadt Jena als PDF
Erneut ist im Auftrag der Zeitschrift ELTERN und der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) ein bundesweiter Vergleich der Kindergartengebühren erstellt worden. Wissenschaftler der IW Consult GmbH haben dazu Daten aus den 100 größten Städten zusammengetragen und ausgewertet. Sie spiegeln den Stand des Kindergartenjahres 2009/2010 wider. Im Jahr 2008 wurde der erste INSM-ELTERN-Kindergartenmonitor veröffentlicht. Seitdem erfolgte Beitragssenkungen erscheinen als grün gefärbte Euro-Beträge. Erhöhungen sind rot markiert.
Die Stadt Jena liegt im Bundesland Thüringen und hat 103 392 Einwohner.
Bruttojahreseinkommen € 45.000
| Einzelkind | Elternbeitrag / Jahr (Änderung zu 2008) | |
| 1440 € (-72 €) | |
| niedrigster Wert: 0 € | höchster Wert: 1752 € | |
| Jena belegt damit Rang 93 von 100 untersuchten Städten |
| zwei Kinder | Elternbeitrag / Jahr | |
| 2208 € (-349 €) | |
| niedrigster Wert: 0 € | höchster Wert: 2672 € | |
| Jena belegt damit Rang 99 von 100 untersuchten Städten |
Bruttojahreseinkommen € 80.000
| Einzelkind | Elternbeitrag / Jahr | |
| 1644 € (-3 €) | |
| niedrigster Wert: 0 € | höchster Wert: 2520 € | |
| Jena belegt damit Rang 62 von 100 untersuchten Städten |
| zwei Kinder | Elternbeitrag / Jahr | |
| 2616 € (-2 €) | |
| niedrigster Wert: 0 € | höchster Wert: 3696 € | |
| Jena belegt damit Rang 94 von 100 untersuchten Städten |
Erläuterungen zum Kindergarten-Gebühren-Profil von Jena
Der grau gefärbte Balken zeigt den bundesweit höchsten Wert. Der rote Balken zeigt das Abschneiden von Jena. In Städten, wo komplette Beitragsfreiheit herrscht, ist nur der graue Balken zu sehen. Die Breite der Grafik entspricht 3696 € (2 Kinder bei einem Einkommen von 80.000 €).
Zusätzliche Informationen
- Das aus pädagogischen Gründen besonders wichtige letzte Kindergartenjahr ist nicht beitragsfrei gestellt.
- Das zweite Kindergartenjahr ist nicht beitragsfrei
- Das erste Kindergartenjahr ist nicht beitragsfrei
- Eine Geschwisterkinderermäßigung wird angeboten. (Berücksichtigung der Geschwisterkindermäßigung erfolgt über das Einräumen von Kinderfreibeträgen auf das bereinigte monatliche Nettoeinkommen. Bei einem bereinigten monatlichen Nettoeinkommen bis 1.130 Euro werden keine Kindergartengebühren erhoben. Leben mehr als drei kindergeldberechtigte Kinder in einem Haushalt, wird für das vierte und jedes weitere Kind, das eine Kindertageseinrichtung besucht, keine Gebühren erhoben.)