Das Kindergarten-Gebühren-Profil von
Flensburg
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Das Kindergarten-Gebühren-Profil der Stadt Flensburg als PDF
Erneut ist im Auftrag der Zeitschrift ELTERN und der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) ein bundesweiter Vergleich der Kindergartengebühren erstellt worden. Wissenschaftler der IW Consult GmbH haben dazu Daten aus den 100 größten Städten zusammengetragen und ausgewertet. Sie spiegeln den Stand des Kindergartenjahres 2009/2010 wider. Im Jahr 2008 wurde der erste INSM-ELTERN-Kindergartenmonitor veröffentlicht. Seitdem erfolgte Beitragssenkungen erscheinen als grün gefärbte Euro-Beträge. Erhöhungen sind rot markiert.
Die Stadt Flensburg liegt im Bundesland Schleswig-Holstein und hat 88 718 Einwohner.
Bruttojahreseinkommen € 45.000
| Einzelkind | Elternbeitrag / Jahr (Änderung zu 2008) | |
| 1524 € (±0 €) | |
| niedrigster Wert: 0 € | höchster Wert: 1752 € | |
| Flensburg belegt damit Rang 96 von 100 untersuchten Städten |
| zwei Kinder | Elternbeitrag / Jahr | |
| 1067 € (-1524 €) | |
| niedrigster Wert: 0 € | höchster Wert: 2672 € | |
| Flensburg belegt damit Rang 70 von 100 untersuchten Städten |
Bruttojahreseinkommen € 80.000
| Einzelkind | Elternbeitrag / Jahr | |
| 1524 € (±0 €) | |
| niedrigster Wert: 0 € | höchster Wert: 2520 € | |
| Flensburg belegt damit Rang 55 von 100 untersuchten Städten |
| zwei Kinder | Elternbeitrag / Jahr | |
| 1067 € (-1524 €) | |
| niedrigster Wert: 0 € | höchster Wert: 3696 € | |
| Flensburg belegt damit Rang 32 von 100 untersuchten Städten |
Erläuterungen zum Kindergarten-Gebühren-Profil von Flensburg
Der grau gefärbte Balken zeigt den bundesweit höchsten Wert. Der rote Balken zeigt das Abschneiden von Flensburg. In Städten, wo komplette Beitragsfreiheit herrscht, ist nur der graue Balken zu sehen. Die Breite der Grafik entspricht 3696 € (2 Kinder bei einem Einkommen von 80.000 €).
Zusätzliche Informationen
- Das aus pädagogischen Gründen besonders wichtige letzte Kindergartenjahr ist beitragsfrei gestellt.
- Das zweite Kindergartenjahr ist nicht beitragsfrei
- Das erste Kindergartenjahr ist nicht beitragsfrei
- Eine Geschwisterkinderermäßigung wird angeboten. (Besucht mehr als ein Kind einer Familie eine Tageseinrichtung, so wird für das erste Kind der volle Gebührensatz erhoben und für das zweite 70 Prozent des jeweils vollen Gebührensatzes nach der zeitlichen Inanspruchnahme angesetzt.)