Das Kindergarten-Gebühren-Profil von
Duisburg
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Das Kindergarten-Gebühren-Profil der Stadt Duisburg als PDF
Erneut ist im Auftrag der Zeitschrift ELTERN und der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) ein bundesweiter Vergleich der Kindergartengebühren erstellt worden. Wissenschaftler der IW Consult GmbH haben dazu Daten aus den 100 größten Städten zusammengetragen und ausgewertet. Sie spiegeln den Stand des Kindergartenjahres 2009/2010 wider. Im Jahr 2008 wurde der erste INSM-ELTERN-Kindergartenmonitor veröffentlicht. Seitdem erfolgte Beitragssenkungen erscheinen als grün gefärbte Euro-Beträge. Erhöhungen sind rot markiert.
Die Stadt Duisburg liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen und hat 494 048 Einwohner.
Bruttojahreseinkommen € 45.000
| Einzelkind | Elternbeitrag / Jahr (Änderung zu 2008) | |
| 1008 € (±0 €) | |
| niedrigster Wert: 0 € | höchster Wert: 1752 € | |
| Duisburg belegt damit Rang 77 von 100 untersuchten Städten |
| zwei Kinder | Elternbeitrag / Jahr | |
| 1113 € (-147 €) | |
| niedrigster Wert: 0 € | höchster Wert: 2672 € | |
| Duisburg belegt damit Rang 71 von 100 untersuchten Städten |
Bruttojahreseinkommen € 80.000
| Einzelkind | Elternbeitrag / Jahr | |
| 2520 € (+432 €) | |
| niedrigster Wert: 0 € | höchster Wert: 2520 € | |
| Duisburg belegt damit Rang 100 von 100 untersuchten Städten |
| zwei Kinder | Elternbeitrag / Jahr | |
| 2783 € (+173 €) | |
| niedrigster Wert: 0 € | höchster Wert: 3696 € | |
| Duisburg belegt damit Rang 96 von 100 untersuchten Städten |
Erläuterungen zum Kindergarten-Gebühren-Profil von Duisburg
Der grau gefärbte Balken zeigt den bundesweit höchsten Wert. Der rote Balken zeigt das Abschneiden von Duisburg. In Städten, wo komplette Beitragsfreiheit herrscht, ist nur der graue Balken zu sehen. Die Breite der Grafik entspricht 3696 € (2 Kinder bei einem Einkommen von 80.000 €).
Zusätzliche Informationen
- Das aus pädagogischen Gründen besonders wichtige letzte Kindergartenjahr ist nicht beitragsfrei gestellt.
- Das zweite Kindergartenjahr ist nicht beitragsfrei
- Das erste Kindergartenjahr ist nicht beitragsfrei
- Eine Geschwisterkinderermäßigung wird angeboten. (Seitdem die Bezirksregierung Düsseldorf die Stadt Duisburg aufgrund von Überschuldung mit Wirkung zum 01.03.2010 per Anordnung im Rahmen einer Ersatzvornahme gezwungen hat, seine Elternbeitragssatzung zu ändern, gilt bis zum Ende des Kindergartenjahres (31.07.2010) folgende Regelung: Für das zweite und jedes weitere Kind, das zugleich eine Kindertageseinrichtung der Stadt Duisburg besucht, ist ein Beitrag in Höhe von 25 Prozent des einkommensabhängigen Elternbeitrags zu entrichten. Diese Regelung bestand schon im Erhebungsjahr 2007/2008. Der Beitrag ist für das Kind zu leisten, für das der höhere Beitrag zu zahlen ist. Vor der Verfügung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 29.01.2010 (31.02 DU) galt bis zum 01.03.2010 die folgende Regelung: Für das zweite und jedes weitere Kind, das zugleich eine Kindertageseinrichtung der Stadt Duisburg besucht, entfällt der Elternbeitrag. Der Beitrag ist für das Kind zu leisten, für das der höhere Beitrag zu zahlen ist. Aufgrund dieser rechtlichen Änderung für das laufende Kindergartenjahr 2009/2010 mußte der Elternbeitrag für das lebensjüngere Kind in unserem Modell daher anteilig auf Basis der bis Ende Februar geltenden Werte und auf Basis der ab März 2010 geltenden Werte berechnet werden.)