Das Kindergarten-Gebühren-Profil von
Braunschweig
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Das Kindergarten-Gebühren-Profil der Stadt Braunschweig als PDF
Erneut ist im Auftrag der Zeitschrift ELTERN und der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) ein bundesweiter Vergleich der Kindergartengebühren erstellt worden. Wissenschaftler der IW Consult GmbH haben dazu Daten aus den 100 größten Städten zusammengetragen und ausgewertet. Sie spiegeln den Stand des Kindergartenjahres 2009/2010 wider. Im Jahr 2008 wurde der erste INSM-ELTERN-Kindergartenmonitor veröffentlicht. Seitdem erfolgte Beitragssenkungen erscheinen als grün gefärbte Euro-Beträge. Erhöhungen sind rot markiert.
Die Stadt Braunschweig liegt im Bundesland Niedersachsen und hat 246 012 Einwohner.
Bruttojahreseinkommen € 45.000
| Einzelkind | Elternbeitrag / Jahr (Änderung zu 2008) | |
| 1380 € (±0 €) | |
| niedrigster Wert: 0 € | höchster Wert: 1752 € | |
| Braunschweig belegt damit Rang 92 von 100 untersuchten Städten |
| zwei Kinder | Elternbeitrag / Jahr | |
| 642 € (±0 €) | |
| niedrigster Wert: 0 € | höchster Wert: 2672 € | |
| Braunschweig belegt damit Rang 25 von 100 untersuchten Städten |
Bruttojahreseinkommen € 80.000
| Einzelkind | Elternbeitrag / Jahr | |
| 2112 € (±0 €) | |
| niedrigster Wert: 0 € | höchster Wert: 2520 € | |
| Braunschweig belegt damit Rang 90 von 100 untersuchten Städten |
| zwei Kinder | Elternbeitrag / Jahr | |
| 1056 € (±0 €) | |
| niedrigster Wert: 0 € | höchster Wert: 3696 € | |
| Braunschweig belegt damit Rang 31 von 100 untersuchten Städten |
Erläuterungen zum Kindergarten-Gebühren-Profil von Braunschweig
Der grau gefärbte Balken zeigt den bundesweit höchsten Wert. Der rote Balken zeigt das Abschneiden von Braunschweig. In Städten, wo komplette Beitragsfreiheit herrscht, ist nur der graue Balken zu sehen. Die Breite der Grafik entspricht 3696 € (2 Kinder bei einem Einkommen von 80.000 €).
Zusätzliche Informationen
- Das aus pädagogischen Gründen besonders wichtige letzte Kindergartenjahr ist beitragsfrei gestellt.
- Das zweite Kindergartenjahr ist nicht beitragsfrei
- Das erste Kindergartenjahr ist nicht beitragsfrei
- Eine Geschwisterkinderermäßigung wird angeboten. (Das zu zahlende Entgelt ermäßigt sich bei Geschwisterkindern, die gleichzeitig eine Tageseinrichtung besuchen und gemeinsam im Haushalt der entgeltpflichtigen Eltern bzw. Sorgeberechtigten wohnen, für das zweite Kind um 50 v. H., für das dritte und jedes weitere Kind wird kein Entgelt erhoben. Geschwisterkinder, die weder eine städtische Kindertagesstätte, eine Kindertagespflegestelle noch eine von der Stadt Braunschweig geförderte Einrichtung der Träger der freien Jugendhilfe oder Elterninitiativen besuchen, fallen nicht unter die Geschwisterkindermäßigung. Die Gewährung der Geschwisterermäßigung bleibt von der Inanspruchnahme der beitragsfreien Betreuung im letzten Kindergartenjahr unberührt.)