Das Kindergarten-Gebühren-Profil von
Bottrop
zurück zur letzten Übersicht

Das Kindergarten-Gebühren-Profil der Stadt Bottrop als PDF
Erneut ist im Auftrag der Zeitschrift ELTERN und der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) ein bundesweiter Vergleich der Kindergartengebühren erstellt worden. Wissenschaftler der IW Consult GmbH haben dazu Daten aus den 100 größten Städten zusammengetragen und ausgewertet. Sie spiegeln den Stand des Kindergartenjahres 2009/2010 wider. Im Jahr 2008 wurde der erste INSM-ELTERN-Kindergartenmonitor veröffentlicht. Seitdem erfolgte Beitragssenkungen erscheinen als grün gefärbte Euro-Beträge. Erhöhungen sind rot markiert.
Die Stadt Bottrop liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen und hat 117 756 Einwohner.
Bruttojahreseinkommen € 45.000
| Einzelkind | Elternbeitrag / Jahr (Änderung zu 2008) | |
| 864 € (-108 €) | |
| niedrigster Wert: 0 € | höchster Wert: 1752 € | |
| Bottrop belegt damit Rang 57 von 100 untersuchten Städten |
| zwei Kinder | Elternbeitrag / Jahr | |
| 864 € (-108 €) | |
| niedrigster Wert: 0 € | höchster Wert: 2672 € | |
| Bottrop belegt damit Rang 56 von 100 untersuchten Städten |
Bruttojahreseinkommen € 80.000
| Einzelkind | Elternbeitrag / Jahr | |
| 2040 € (-288 €) | |
| niedrigster Wert: 0 € | höchster Wert: 2520 € | |
| Bottrop belegt damit Rang 86 von 100 untersuchten Städten |
| zwei Kinder | Elternbeitrag / Jahr | |
| 2040 € (-288 €) | |
| niedrigster Wert: 0 € | höchster Wert: 3696 € | |
| Bottrop belegt damit Rang 81 von 100 untersuchten Städten |
Erläuterungen zum Kindergarten-Gebühren-Profil von Bottrop
Der grau gefärbte Balken zeigt den bundesweit höchsten Wert. Der rote Balken zeigt das Abschneiden von Bottrop. In Städten, wo komplette Beitragsfreiheit herrscht, ist nur der graue Balken zu sehen. Die Breite der Grafik entspricht 3696 € (2 Kinder bei einem Einkommen von 80.000 €).
Zusätzliche Informationen
- Das aus pädagogischen Gründen besonders wichtige letzte Kindergartenjahr ist beitragsfrei gestellt.
- Das zweite Kindergartenjahr ist nicht beitragsfrei
- Das erste Kindergartenjahr ist nicht beitragsfrei
- Eine Geschwisterkinderermäßigung wird angeboten. (Für das zweite und jedes weitere Kind, das zugleich eine Kindertageseinrichtung der Stadt Bottrop besucht, entfällt der Elternbeitrag. Besuchen Geschwisterkinder gleichzeitig die Tageseinrichtung, geht allerdings bei Eintreten der Beitragsfreiheit eines Kindes für das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung die Beitragspflicht auf das lebensjüngere Geschwisterkind über. Dieser Spezialfall hebelt also die allgemeine Regelung, dass ab dem 2. Kind kein Beitrag zu zahlen ist, für unser Modell aus.)